Bestattungsmöglichkeiten
Bei uns in Deutschland unterscheidet man zwischen folgenden Bestattungsarten:
Bei der Wahl der jeweiligen Bestattungsform spielt insbesondere die persönliche (Lebens)Einstellung eine entscheidende Rolle.
Die Erdbestattung
Die Abschiedsfeier findet im Regelfall in der Friedhofskapelle statt. Sie kann, ggf. nach Absprache mit dem zuständigen Pastor/Kaplan, auf Wunsch der Angehörigen oder der/des Verstorbenen in der Pfarrkirche stattfinden. Der Sarg wird anschließend zum Beisetzungsfriedhof überführt und in der gewünschten Grabstätte beigesetzt. Der Trauerzug beginnt in der Regel an der Friedhofskapelle.
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Es werden vier verschiedene Grabarten unterschieden:
Wahlgrab
Ein Wahlgrab wird auch Familiengrab genannt. – Wahlgräber können von den Angehörigen ausgewählt werden. In einer Wahlgrabstelle kann ein Sarg und bis zu vier Urnen beigesetzt werden. Bei zwei Sargbestattungen in einer Grabstätte empfiehlt sich eine Doppel- oder Tiefgrabstelle. Das Nutzungsrecht der Grabstätte liegt bei 30 Jahren und kann nach Ablauf jederzeit wieder erworben werden. – Darüber hinaus gibt es Sondergräber.
Reihengrab
Ein Reihengrab wird vom Friedhof „der Reihe nach“ in dem eigens dafür vorgesehenen jeweiligen Reihengrabfeld zugeteilt. In einem Reihengrab kann nur ein Verstorbener beigesetzt werden. Es fällt (in Abhängigkeit von den Ruhefristen des jeweiligen Friedhofs) nach 20 – 30 Jahren an die Stadt zurück.
Anonymes Erdbestattungsgrab (nicht in allen Städten/Gemeinden z.B. in Düsseldorf gar nicht, in Neuss auf dem Hauptfriedhof)
Ein anonymes Erdbestattungsgrab liegt in einem nicht gekennzeichneten Gräberfeld. Bei der Beisetzung dürfen keine Angehörigen anwesend sein.
Erdrasengrab (sog. „halbanonymes Grab“)
Das Rasengrab befindet sich in einem eigens dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Gräberfeld. Angehörige dürfen bei der Beisetzung anwesend sein. Nach der Beisetzung wird die Stelle mit Rasen bedeckt. Name, Vorname, Geburts- und Sterbejahr können gegen Aufpreis in vorhandene Gedenksteine* geschrieben werden. Die Herrichtung und Pflege der Grabanlage liegt in der alleinigen Obhut der Friedhofsverwaltung. Blumenschmuck kann nur an einer zentralen Stelle niedergelegt werden.
* Je nach Stadt/Gemeinde z.B. in Neuss Stelen, in Düsseldorf liegende Steine
Urnen-/Feuerbestattung
Eine Abschiedsfeier in der Friedhofskapelle kann vor der Einäscherung mit Sarg oder nach der Einäscherung mit Urne gehalten werden. Oftmals wird die Trauerfeier am Sarg vorgezogen, da sie zeitnah wie bei einer normalen Erdbestattung stattfindet. Die Willenserklärung betreffend Einäscherungswunsch ist zu Lebzeiten durch den Vorsorgenden selber oder nach seinem Ableben durch seinen Ehepartner oder einen nahen Familienangehörigen möglich.
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Es werden folgende Beisetzungsmöglichkeiten unterschieden:
Urnenwahlgrab
Es kann von den Angehörigen innerhalb der hierfür zur Verfügung stehenden Felder selbst ausgewählt werden. Das Urnenwahlgrab bietet Platz für mehrere Urnen gleichzeitig. Das Nutzungsrecht der Grabstätte kann nach Ablauf jederzeit wieder erworben werden.
Urnenreihengrab
Ein Urnenreihengrab wird vom Friedhof „der Reihe nach“ zugeteilt. Eine persönliche Auswahl kann aufgrund dessen nicht getroffen werden. In einem Urnenreihengrab kann nur eine Urne beigesetzt werden.
Anonymes Urnengrab (in Neuss nur auf dem Hauptfriedhof, in Düsseldorf nur auf dem Stoffeler Friedhof möglich)
Ein anonymes Urnengrab liegt in einem nicht gekennzeichneten Gräberfeld. Bei der Beisetzung dürfen keine Angehörigen anwesend sein.
Urnenrasengrab („halbanonym“) (Vergleich hierzu s. auch Erläuterung Erdrasengrab)
Das Urnenrasengrab befindet sich wie bei einem Erdrasengrab in dem eigens dafür vorgesehenen und gekennzeichneten Gräberfeld.
Verstreuen bzw. Vergraben der Aschereste
Ascheverstreuung: in unserer Region nur auf dem Friedhof in Düsseldorf-Stoffeln möglich, darüber hinaus aber auch beispielweise in Venlo. Die Verstreuung der Asche kann im Beisein von Angehörigen erfolgen.
Aschevergrabung im Waldfeld (nur auf dem Friedhof Düsseldorf-Gerresheim möglich) bzw. auf dem Stoffeler Friedhof.
Die Asche wird an einer durch die Angehörigen auszuwählenden Stelle im Wald-/Boden eingebracht. Es erfolgt keinerlei Kennzeichnung.
Bei diesen beiden Bestattungsformen bedarf es einer zu Lebzeiten eigenhändig verfassten Willenserklärung.
Baumfeldbestattung Friedhof Gerresheim
Bei dieser Bestattungsform wird eine biologisch abbaubare Urne im Wurzelbereich eines Baumes beigesetzt. Das Gräberfeld mit zahlreichen Bäumen durchzieht ein Ringweg. Außerhalb des Ringweges erfolgt die Beisetzung der Reihe nach (Reihengrab), innerhalb des Ringweges können die Grabstellen, wie auch bei anderen Wahlgrabarten, ausgewählt und auch mehrere Stellen gleichzeitig erworben werden. Die namentliche Darstellung erfolgt auf Granitsteinen im Pflasterweg der Anlage.
„Friedwaldbestattung“ – die letzte Ruhestätte im Grünen
Die Asche des Verstorbenen wird an den Wurzeln eines jungen oder neu gepflanzten Baumes beigesetzt. Möglich ist der Kauf eines einzelnen Urnengrabes oder auch der Grabstätte um einen Baum herum. Der Baum kann bereits zu Lebzeiten – eventuell zusammen mit Familienangehörigen und Freunden – gepflanzt werden.
Urnenseebestattung
Die Urnenseebestattung kann in der Nord- und Ostsee sowie im Mittelmeer erfolgen. Die Urne wird zu der ausgewählten Reederei überführt. An dem nach Absprache mit den Angehörigen vereinbarten Termin fährt das Schiff mit der Urne auf die offene See hinaus und dort übergibt der Kapitän die Urne außerhalb der Drei-Meilen-Zone dem Meer. Dem Wunsch der Angehörigen entsprechend hält der Kapitän eine Rede.